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   LSG Niedersachsen-Bremen, 31.01.2014 - L 8 SO 376/12 B   

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https://dejure.org/2014,105409
LSG Niedersachsen-Bremen, 31.01.2014 - L 8 SO 376/12 B (https://dejure.org/2014,105409)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 31.01.2014 - L 8 SO 376/12 B (https://dejure.org/2014,105409)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 31. Januar 2014 - L 8 SO 376/12 B (https://dejure.org/2014,105409)
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  • BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 20/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung des Heimträgers -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.01.2014 - L 8 SO 376/12
    Erst der Schuldbeitritt führt zu einem unmittelbaren Zahlungsanspruch der Einrichtung gegen den Sozialhilfeträger; andererseits hat der Hilfeempfänger gegen den Sozialhilfeträger einen Anspruch auf Zahlung des Sozialhilfeträgers unmittelbar an die Einrichtung (BSG, Urteil vom 2. Februar 2010 - B 8 SO 20/08 R - juris Rn. 12).

    Im Übrigen wird das SG zu prüfen haben, ob in diesem Rechtsstreit nicht der Einrichtungsträger des Hauses I. nach der Rechtsprechung des BSG gemäß § 75 Abs. 2 1. Alt. SGG notwendig beizuladen ist, weil die Entscheidung des Sozialhilfeträgers über einen Schuldbeitritt durch Verwaltungsakt mit Drittwirkung nur einheitlich gegenüber dem Hilfebedürftigen und dem Heimträger ergehen kann (vgl. BSG, Urteil vom 2. Februar 2010 - B 8 SO 20/08 R - juris Rn. 10).

  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 22/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Sozialhilfe -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.01.2014 - L 8 SO 376/12
    Die Klage richtet sich insoweit zutreffend gegen den beklagten Landkreis (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. Mai 2007 - Az.: L 8 SO 136/06 - juris Rn. 42, nachfolgend BSG, Urteil vom 28. Oktober 2008 - B 8 SO 22/07 R -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2008 - L 20 SO 53/06

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.01.2014 - L 8 SO 376/12
    Ein Anspruch auf (weitere) Eingliederungshilfe kann auch ohne Aussicht auf eine Verbesserung des behinderungsbedingten Zustands begründet sein, wenn und solange durch entsprechende Leistungen noch eine vom Berechtigten als Verbesserung seiner Gesamtsituation anzusehende Erleichterung der behinderungsbedingten Lage erreicht wird (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7. April 2008 - Az.: L 20 SO 53/06 - juris Rn. 57).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 136/06

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Verwaltungsakt mit Dauerwirkung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.01.2014 - L 8 SO 376/12
    Die Klage richtet sich insoweit zutreffend gegen den beklagten Landkreis (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. Mai 2007 - Az.: L 8 SO 136/06 - juris Rn. 42, nachfolgend BSG, Urteil vom 28. Oktober 2008 - B 8 SO 22/07 R -).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.08.2005 - L 8 B 2/05

    Anspruch auf Sozialhilfe, Aufgabe der Eingliederungshilfe, Milderung der Folgen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.01.2014 - L 8 SO 376/12
    Vielmehr zeigt die Verwendung des Wortes "mildern" und die Formulierung in Absatz 3 Satz 2 ("so weit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen"), dass jede Linderung der Behinderung bzw. ihrer Folgen für die Teilhabefähigkeit ausreichen kann, wie etwa die Besserung des seelischen Befindens (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. August 2005, Az.: L 8 B 2/05 SO ER).
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